Mit der Gründung meiner eigenen Kanzlei habe ich den Schritt in die Selbstständigkeit bewusst erst nach einer prägenden anwaltlichen Tätigkeit in einer auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Boutique vollzogen. Bereits dort war meine anwaltliche Tätigkeit ausschließlich auf das Strafrecht ausgerichtet. Die in dieser Zeit gewonnenen Erfahrungen bilden bis heute die Grundlage meiner Arbeit.
Dabei ist es mir ebenso wichtig, die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten eines Mandats präzise zu erfassen wie die persönliche Situation und die individuellen Anliegen meiner Mandanten zu verstehen. Empathie und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander sind für mich daher wesentliche Bestandteile einer persönlichen und auf den jeweiligen Menschen ausgerichteten Verteidigung. Heute verbinde ich diese Haltung mit fachlicher Präzision und strategischer Weitsicht.
Mein Anspruch ist es, jedem Mandat mit derselben Sorgfalt und Konsequenz zu begegnen, die mich von Beginn meiner anwaltlichen Laufbahn an geprägt haben.

"Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war."
Gerhard Strate, Rechtsanwalt
Eine wesentliche fachliche Prägung meiner Tätigkeit als Strafverteidigerin erhielt ich durch meine vorherige Arbeit als Rechtsanwältin bei Rumpf und Schmidt-Tüshaus Rechtsanwälte PartG mbB, einer auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Strafrechtsboutique. Dort war ich in die Bearbeitung anspruchsvoller Straf- und Ermittlungsverfahren eingebunden, arbeitete eng mit erfahrenen Strafverteidigern zusammen und führte meine eigenen Mandate. Die Spezialisierung der Kanzlei auf das Strafrecht ermöglichte mir, bereits vor der Gründung meiner eigenen Kanzlei umfangreiche praktische Erfahrungen in der Strafverteidigung zu sammeln – sowohl in Verfahren mit nationalem als auch mit internationalem Bezug.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt lag dabei im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ich war unter anderem mit Verfahren wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten und Geldwäsche befasst. Hinzu kam die Mitarbeit in komplexen Cum-Ex-Verfahren sowie die Bearbeitung von Verfahren im Bereich der Kryptokriminalität und digitaler Vermögenswerte. Gerade diese Verfahren waren häufig durch umfangreiche Akten, komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge und anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen geprägt und erforderten eine besonders sorgfältige und strategisch ausgerichtete Verteidigung.
Daneben übernahm ich Verteidigungen in Verfahren aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts, unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Dadurch konnte ich Erfahrungen mit unterschiedlichen Tatvorwürfen und Verfahrenskonstellationen sammeln und mein strafrechtliches Verständnis über das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht hinaus erweitern.
Meine Tätigkeit umfasste dabei die verschiedenen Stadien eines Strafverfahrens – von der ersten Auswertung des Tatvorwurfs und der Ermittlungsakte über die rechtliche Einordnung und Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie bis hin zur Vertretung und Verteidigung der Mandanten im gerichtlichen Verfahren. Die Begleitung von Verfahren über ihren gesamten Verlauf hat meinen Blick dafür geschärft, dass erfolgreiche Strafverteidigung nicht allein eine fundierte Kenntnis des Strafrechts voraussetzt, sondern ebenso eine frühzeitige strategische Analyse und ein genaues Verständnis der tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Falles.
Von dieser Erfahrung profitieren meine Mandanten heute unmittelbar. Durch meine vorherige Tätigkeit in einer spezialisierten Strafrechtskanzlei kenne ich die Anforderungen komplexer Strafverfahren aus der praktischen Arbeit und kann auf Erfahrungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Verfahren zurückgreifen. Diese fachliche und praktische Grundlage bildet bis heute einen wesentlichen Bestandteil meiner Tätigkeit als Strafverteidigerin.
Bereits während meines Studiums und Referendariats entwickelte sich die Verbindung von wirtschaftlichen und strafrechtlichen Fragestellungen zu einem wesentlichen Bestandteil meiner fachlichen Ausrichtung.
Im Referendariat konnte ich diese Ausrichtung bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Norton Rose Fulbright LLP u.a. im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance weiter vertiefen. Dort war ich in die Bearbeitung wirtschaftsstrafrechtlicher Mandate eingebunden und erhielt Einblicke in die Begleitung komplexer Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen und Unternehmensverantwortliche. Darüber hinaus befasste ich mich mit Compliance-Fragestellungen und internen Untersuchungen. Die Verbindung von wirtschaftlichen Zusammenhängen, unternehmerischer Praxis und strafrechtlichen Fragestellungen hat dabei mein Verständnis für die Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts weiter geschärft.
Zuvor war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei White & Case LLP im Bereich Structured Finance tätig. Dort gewann ich Einblicke in komplexe Finanzierungsstrukturen und wirtschaftsrechtliche Zusammenhänge. Bereits in dieser Zeit entwickelte sich zudem mein besonderes Interesse an digitalen Vermögenswerten und den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Diese frühe Beschäftigung mit dem Themenfeld Krypto konnte ich später im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit weiter vertiefen.
Auch während meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zeigte sich mein besonderes Interesse am Strafrecht. Daher legte ich frühzeitig meinen Schwerpunkt auf diesen Bereich und schloss mein universitäres Schwerpunktexamen im Strafrecht erfolgreich ab. Dabei setzte ich mich insbesondere mit dem Wirtschaftsstrafrecht und der Strafverteidigung auseinander und vertiefte so bereits während des Studiums meine Kenntnisse in diesen für meine spätere Tätigkeit besonders relevanten Bereichen.
Neben meiner Tätigkeit im allgemeinen und Wirtschaftsstrafrecht widme ich mich auch dem Tierschutzstrafrecht. Dabei unterstütze ich insbesondere Tierschutzorganisationen bei der rechtlichen Einordnung tierschutzrelevanter Sachverhalte Die Verbindung von strafrechtlicher Arbeit und meinem persönlichen Anliegen, zum Schutz von Tieren beizutragen, ist für mich eine besondere Ergänzung meiner anwaltlichen Tätigkeit. Auch in diesem Bereich ist es mir wichtig, Sachverhalte sorgfältig aufzuarbeiten, rechtliche Möglichkeiten präzise zu prüfen und die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einzusetzen.
Helena Vöge